Bei uns ist Ihr Sondereigentum in guten Händen!
Jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung hat Sondereigentum an seiner Wohnung erworben, welches beispielsweise die Innentüren der Wohnung beinhaltet.
Sondereigentum kann nur an zu Wohnzwecken dienenden Räumen bestehen, bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen handelt es sich wiederum um Teileigentum (z.B. ein der Wohnung zugeordneter Kellerraum).
Sonder- und Teileigentum wird gemeinhin als Alleineigentum bezeichnet, was bedeutet, dass jeder Wohnungseigentümer selbst für dieses verantwortlich ist.
Sie möchten Ihre Eigentumswohnung als reine Kapitalanlage verwenden?
Kein Problem, wir kümmern uns um alles weitere!
Gern übernehmen wir für Sie die Verwaltung des Sondereigentums Ihrer Eigentumswohnung, wodurch Ihr Mieter zu unserem Ansprechpartner bei Fragen und Problemen rund um die Wohnung wird.
Dazu gehören ebenso die Betriebskostenabrechnung mit Ihrem Mieter sowie die Überwachung der eingehenden Zahlungen.
Sondereigentum kann nur an zu Wohnzwecken dienenden Räumen bestehen, bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen handelt es sich wiederum um Teileigentum (z.B. ein der Wohnung zugeordneter Kellerraum).
Sonder- und Teileigentum wird gemeinhin als Alleineigentum bezeichnet, was bedeutet, dass jeder Wohnungseigentümer selbst für dieses verantwortlich ist.
Sie möchten Ihre Eigentumswohnung als reine Kapitalanlage verwenden?
Kein Problem, wir kümmern uns um alles weitere!
Gern übernehmen wir für Sie die Verwaltung des Sondereigentums Ihrer Eigentumswohnung, wodurch Ihr Mieter zu unserem Ansprechpartner bei Fragen und Problemen rund um die Wohnung wird.
Dazu gehören ebenso die Betriebskostenabrechnung mit Ihrem Mieter sowie die Überwachung der eingehenden Zahlungen.