Mit uns sicher "WEG - verwaltet"!
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein sehr komplexes Thema, insbesondere für „Neueigentümer“ einer Eigentumswohnung stellen sich diesbezüglich viele Fragen, zu denen die wir im Folgenden einen kleinen Einblick geben möchten:
Was bedeutet WEG-Verwaltung?
Eine WEG- Verwaltung wird bei Gebäuden die in Eigentumseinheiten aufgeteilt sind für die Gemeinschaft der Eigentümer tätig, wobei sich der Begriff Wohnungseigentumsverwaltung auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bezieht.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Eigentümergemeinschaften einen Verwalter zu bestellen haben. Die genauen Aufgaben bzw. Befugnisse dieses WEG-Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
Was umfasst das Gemeinschaftseigentum?
Das Gemeinschaftseigentum gehört, wie es der Name bereits ausdrückt, der Gesamtheit der Wohnungseigentümer gemeinsam. Als einfachstes Beispiel ist hier das Grundstück zu nennen, wobei kein Miteigentümer allein über eine Veränderung entscheiden darf.
Was sind die Aufgaben eines Verwalters?
Der Verwalter betreut das Gemeinschaftseigentum. Er kümmert sich treuhänderisch um die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens der Eigentümer sowie die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.
Außerdem erstellt er Abrechnungen, beruft jährlich eine Eigentümerversammlung ein und führt die darin gefassten Beschlüsse durch. Der Verwalter schließt im Namen der Eigentümer Verträge mit Versicherungen und Versorgungsunternehmen ab und kümmert sich um alle weiteren Belange der Eigentümergemeinschaft.
Wie Sie sehen umfasst die WEG- Verwaltung ein komplexes Aufgabengebiet welches Fachwissen und Rechtssicherheit erfordert.
Bei uns treffen Sie auf eine fachlich umfassend qualifizierte Verwaltung!
Was bedeutet WEG-Verwaltung?
Eine WEG- Verwaltung wird bei Gebäuden die in Eigentumseinheiten aufgeteilt sind für die Gemeinschaft der Eigentümer tätig, wobei sich der Begriff Wohnungseigentumsverwaltung auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bezieht.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Eigentümergemeinschaften einen Verwalter zu bestellen haben. Die genauen Aufgaben bzw. Befugnisse dieses WEG-Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
Was umfasst das Gemeinschaftseigentum?
Das Gemeinschaftseigentum gehört, wie es der Name bereits ausdrückt, der Gesamtheit der Wohnungseigentümer gemeinsam. Als einfachstes Beispiel ist hier das Grundstück zu nennen, wobei kein Miteigentümer allein über eine Veränderung entscheiden darf.
Was sind die Aufgaben eines Verwalters?
Der Verwalter betreut das Gemeinschaftseigentum. Er kümmert sich treuhänderisch um die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens der Eigentümer sowie die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.
Außerdem erstellt er Abrechnungen, beruft jährlich eine Eigentümerversammlung ein und führt die darin gefassten Beschlüsse durch. Der Verwalter schließt im Namen der Eigentümer Verträge mit Versicherungen und Versorgungsunternehmen ab und kümmert sich um alle weiteren Belange der Eigentümergemeinschaft.
Wie Sie sehen umfasst die WEG- Verwaltung ein komplexes Aufgabengebiet welches Fachwissen und Rechtssicherheit erfordert.
Bei uns treffen Sie auf eine fachlich umfassend qualifizierte Verwaltung!